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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Maximilian Lang Einzelunternehmen
handelnd unter LoxConfig Pro / lox-config.de
für die Planung, Installation und Inbetriebnahme von Loxone Smart Home Systemen

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlage

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Maximilian Lang Einzelunternehmen (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Planung, Lieferung, Installation, Programmierung, Inbetriebnahme und Wartung von Loxone Smart Home Systemen sowie damit verbundener Leistungen.

(2) Grundlage jedes Vertrages ist das jeweilige individuelle Angebot des Auftragnehmers einschließlich der beigefügten Leistungsbeschreibungen, Grundrisse, Kabelpläne und Preisangaben. Diese Unterlagen werden Vertragsbestandteil.

(3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

§ 2 Leistungsumfang

(1) Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot und den darin enthaltenen Leistungsverzeichnissen (z. B. Smart Comfort oder Smart Premium Paket).

(2) Nicht im Leistungsumfang enthalten sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart:

  • a) die Verlegung von Kabeln und Leitungen durch den Auftraggeber,
  • b) die Bereitstellung von bauseits zu stellenden Komponenten (z. B. Leuchtmittel, Lampen, Lüftungsanlage, PV-Anlage, Stellantriebe etc.),
  • c) bauliche Veränderungen, Maler- oder Trockenbauarbeiten.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig, vollständig und fachgerecht zu erbringen. Dazu gehören insbesondere:

  • a) die rechtzeitige und den anerkannten Regeln der Technik entsprechende Verlegung aller Kabel und Leitungen gemäß dem vom Auftragnehmer überlassenen Kabelplan (inklusive Dosen und Auslässe),
  • b) die verbindliche Festlegung der genauen Einbauorte aller Komponenten,
  • c) die rechtzeitige und mängelfreie Bereitstellung aller bauseits zu stellenden Materialien und Geräte,
  • d) die ungehinderte Zugänglichkeit des Objekts und die Bereitstellung von Strom und Internet während der Installations- und Inbetriebnahmephase.

(2) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, verlängern sich vereinbarte Ausführungsfristen entsprechend. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den dadurch entstehenden Mehraufwand nach den vereinbarten Regiestundensätzen in Rechnung zu stellen. Eine Haftung des Auftragnehmers für Verzögerungen, die auf fehlende Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, ist ausgeschlossen.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Vergütung ist wie folgt fällig:

  • 50 % der Auftragssumme bei Erteilung des Auftrags (nach schriftlicher Auftragsbestätigung),
  • 30 % der Auftragssumme nach Fertigstellung und Installation des Verteilers und des Netzwerkschranks einschließlich Verlegung der Kabel,
  • 20 % der Auftragssumme nach erfolgreicher Inbetriebnahme, Abnahme und Übergabe der Anlage.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB).

§ 5 Änderungen und zusätzliche Leistungen

Änderungen und Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform. Zusätzliche Leistungen, die nicht im ursprünglichen Angebot enthalten sind (insbesondere nachträgliche Funktionserweiterungen, Änderungen nach erster Programmierung oder zusätzliche Hardware), werden nach Aufwand zu den jeweils gültigen Regiestundensätzen abgerechnet. Der Auftragnehmer ist berechtigt, vor Ausführung eine schriftliche Freigabe des Auftraggebers einzuholen.

§ 6 Abnahme

(1) Die Abnahme der vertraglichen Leistung erfolgt durch ein gemeinsames Abnahmeprotokoll. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Anlage innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Fertigstellung der Inbetriebnahme abzunehmen.

(2) Unterbleibt eine schriftliche Rüge wesentlicher Mängel innerhalb der Frist von 14 Tagen, gilt die Leistung als abgenommen. Mit der Abnahme gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht.

(3) Die Abnahme kann nur wegen wesentlicher Mängel verweigert werden, die die Gebrauchstauglichkeit der Anlage erheblich beeinträchtigen.

§ 7 Gewährleistung

(1) Für die vom Auftragnehmer erbrachten Installations- und Programmierleistungen gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Abnahme.

(2) Für vom Hersteller (Loxone AG oder Dritthersteller) gelieferte Hardware und Software gelten ausschließlich die Gewährleistungsbedingungen des jeweiligen Herstellers.

(3) Mängelansprüche bestehen nicht bei Mängeln, die auf unsachgemäße Vorleistungen des Auftraggebers, vom Auftraggeber bereitgestellte Komponenten oder nachträgliche Eingriffe Dritter zurückzuführen sind.

§ 8 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur in Höhe des bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens.

(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder reine Vermögensschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(4) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 9 Datenschutz und Datensicherheit

(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Erfüllung des Vertrages und im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie dem Bundesdatenschutzgesetz.

(2) Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für die rechtmäßige Nutzung der installierten Anlage, insbesondere bei der Verwendung von Videoüberwachung, Zutrittskontrolle, Anwesenheitserkennung oder Protokollierungsfunktionen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer unrechtmäßigen oder datenschutzwidrigen Nutzung der Anlage resultieren.

(3) Der Auftragnehmer haftet nicht für Datenverluste oder -beschädigungen, die durch höhere Gewalt, vom Auftraggeber zu vertretende Umstände oder fehlende Datensicherung entstehen.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung der jeweiligen Rechnung bleiben gelieferte Waren und Komponenten im Eigentum des Auftragnehmers.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers in 93164 Laaber, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

(3) Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: Juni 2026